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Saubere Energie vom regionalen Anbieter.

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Willkommen bei der Energieversorgung Oberes Wiesental GmbH

Ihr Energiepartner mit dem persönlichen Service


Als Ihr regionaler Energiedienstleister liegt uns der Schutz unserer Natur und des Klimas besonders am Herzen. Deshalb verzichten wir komplett auf Atomstrom und beziehen unseren Ökostrom ausschließlich aus Wasserkraftwerken – sauber, nachhaltig und direkt vor Ort.

 

 

Preisbremse für Strom und Erdgas


Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung ein weiteres Entlastungspaket zur Abfederung der hohen Energiepreise beschlossen. Die Entlastungen gelten im Zeitraum vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023 und werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Eine Verlängerung der Maßnahme bis April 2024 wird gerade diskutiert.


Die Unterstützung gilt für private Haushalte, kleine und mittelständische Betriebe sowie für die Industrie. Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen weiterhin lohnen soll.

Die Preisbremsen werden in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet - der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:


1. Gruppe:
Diese Gruppe beinhaltet private Haushalte sowie kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von maximal 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der restlichen Verbrauch wird jeweils zum vertraglich
vereinbarten Preis des jeweiligen Tarifs abgerechnet.


2. Gruppe:
In dieser Gruppe sind Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Sie zahlen für 70% des Verbrauchs, den der Lieferant oder zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis von maximal 7 Cent pro Kilowattstunde netto (zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen). Darüberhinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. 

Die Preisbremsen werden in Form einer Gutschrift auf den monatlichen Abschlag angerechnet - der monatliche Abschlag reduziert sich dadurch. Es gibt zwei Kundengruppen die jeweils unterschiedlich hohe Entlastungen erhalten:


1. Gruppe:
Private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch max. 30.000 kWh/Jahr zahlen für 80% ihres aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs einen gedeckelten Preis von max. 40 ct/kWh brutto.
Der restlichen Verbrauch wird jeweils zum vertraglich vereinbarten Preis des
jeweiligen Tarifs abgerechnet.


2. Gruppe:
Gewerbe- und Industriekunden mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr zahlen für 70% des Verbrauchs, den der Lieferant oder zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 ander betreffenden Entnahmestelle gemessen hat, einen gedeckelten Preis
von max. 13 ct/kWh netto zzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen. Darüber hinausgehende Mengen werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet.

Ihre Abschläge für Januar und Februar 2023 zahlen Sie vorerst in voller Höhe weiter. Ab März 2023 greifen die Regelungen für die Preisbremsen. Die Abschläge für die Monate Januar und Februar verrechnen wir entsprechend inder Abschlagsanpassung bzw. der nächsten Jahresendabrechnung.


Ändert sich die Höhe Ihrer Abschläge durch die Preisbremse, werden wir Sie über die Höhe Ihrer neuen Abschläge ab März 2023 rechtzeitig schriftlich informieren.


Sie zahlen Ihren monatlichen Abschlag durch ein SEPA Lastschriftmandat?
Ihre Abschläge werden automatisch auf den neuen Betrag angepasst und entsprechend eingezogen. Sie müssen nichts weiter tun.

 

Sie zahlen Ihren Abschlag durch einen Dauerauftrag oder per Überweisung?
Passen Sie bitte Ihren Abschlagsbetrag selbst an, nachdem Sie die Information zu Ihrem neuen Abschlag erhalten haben.

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je! Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer.

Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden im Dezember für Haushalte und Gewerbebetriebe

Private Haushalte und Gewerbetreibenden mit einem Gas- oder Wärmetarif, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, erhalten die einmalige Soforthilfe.

 

Für Gaskunden wird der Jahresverbrauch anhand der Werte ermittelt, die der Lieferant für den September 2022 prognostiziert hat. Ein Zwölftel dieses Jahresverbrauchs wird mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden (Brutto-)Arbeitspreis multipliziert. Hinzu kommt ein Zwölftel des Jahres-Grundpreises, der im Dezember 2022 gilt. Bei Wärmekunden werden beim prognostizierten Jahresverbrauch zusätzlich 20 % aufgeschlagen.

Kundinnen und Kunden profitieren automatisch von der Soforthilfe

  • Wir ziehen im Dezember keinen Abschlag ein.
  • Sie müssen keinen Abschlag überweisen.
  • Falls Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bitte aus.
    Haben Sie den Abschlagsbetrag bereits überwiesen, verrechnen wir diesen mit der Jahresendabrechnung im Januar.

Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung!

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Unser Service

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„Service rundum“, das möchten wir Ihnen tagtäglich aufs Neue bieten. Wenden Sie sich persönlich, bei allen Fragen rund um das Thema Energie, an unseren Kundenservice oder greifen Sie direkt zum Telefon.

 

Montag – Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

 

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